Lehrplan
- 5 Sections
- 25 Lessons
- unbegrenzt
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- Teil 3Modul 1 Recht - Teil 32
- 1. Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)Die TierSchHuV ist am 1. April 2001 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an das Halten von Hunden. So finden sich Regelungen für die Haltung im Freien, die Haltung in Innenräumen und auch in Zwingern. Dazu sind in der Verordnung Bestimmungen zur Züchtung von Hunden festgeschrieben. Ausnahmen von den Regelungen der Verordnung gelten während des Transports eines Hundes, können aber auch während einer tierärztlichen Behandlung sowie in einigen Fällen bei der Haltung zu Versuchszwecken bestehen. In der TierSchHuV werden die Grundbedürfnisse von Hunden aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse berücksichtigt. So sollen die Regelungen die Grundbedürfnisse von Hunden nach Bewegung und Sozialkontakten sowie die artgerechte Pflege und Hygiene sicherstellen. Die Verordnung wurde zum 1. Januar 2022 in einigen Bereichen geschärft, wodurch die Bedürfnisse der Hunde nun in stärkerem Maß berücksichtigt werden. Für einige Neuerungen wurde eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2023 bestimmt. Spätestens mit dem 01.01.2023 gelten daher alle neuen Bestimmungen in der TierSchHuV.9
- 1.01.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten
- 1.11.2. Anforderungen an das Halten beim Züchten
- 1.21.3. Anforderungen an das Halten im Freien
- 1.31.4. Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten
- 1.41.5. Anforderungen an die Zwingerhaltung
- 1.51.6. Anbindehaltung
- 1.61.7. Regelungen zur Fütterung und Pflege von Hunden
- 1.71.8. Ausstellungsverbot
- 1.81.9. Rechtliche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die TierSchHuV
- 2. Die Landeshundegesetze und -verordnungen10
- 2.02.1. Gefährliche Hunde
- 2.12.2. Erlaubnispflicht zu Haltung eines gefährlichen Hundes
- 2.22.3. Erlaubnispflicht für große Hunde
- 2.32.4. Anzeige- und Meldepflichten
- 2.42.5. Leinen- und Maulkorbpflicht
- 2.52.6. Zuchtverbote
- 2.62.7. Örtliche Mitnahmeverbote von Hunden
- 2.72.8. Anforderungen an den Hundeführer
- 2.82.9. Verstöße gegen die Landeshundegesetze und -verordnungen
- 2.92.10. Kommunale Regelungen
- 3. Jagd-, Naturschutz und WaldgesetzeAuch in den Jagd-, Naturschutz- und Waldgesetzen finden sich wichtige Regelungen für Hundehalter und -führer, insbesondere was die Leinenpflicht angeht.3
- Quellenverzeichnis und Adressen - Teil 21
1.8. Ausstellungsverbot
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2.1. Gefährliche Hunde
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